Leistungen

Unsere Leistungen als Lohnsteuerhilfeverein

Wir nehmen Ihnen die Steuererklärung vollständig ab – schnell, korrekt und zuverlässig. Alle Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Beratungsbefugnis

Wer darf von uns beraten werden?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen beraten. Hier erfahren Sie, ob das auf Sie zutrifft.

Die einfache Faustregel

Sie sind Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Pensionär oder Student und haben vielleicht zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen? Dann dürfen wir Sie als privater Vermieter oder Anleger im Rahmen einer Mitgliedschaft umfassend bei Ihrer Einkommensteuererklärung beraten.

Unser Beratungsspektrum umfasst:

  • Haupteinkünfte: Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, Gehälter, Bezüge, Renten, Pensionen und Unterhalt.
  • Nebeneinnahmen ohne Begrenzung: Zusätzliche Einnahmen als privater Vermieter von Immobilien, aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Aktien) sowie aus privaten Veräußerungsgeschäften betreuen wir für Sie in unbegrenzter Höhe.

Wann wir gesetzlich nicht beraten dürfen (Das Kleingedruckte):
Wir dürfen keine Beratung anbieten, wenn Sie reguläre Gewinneinkünfte erzielen – etwa aus einer selbständigen Tätigkeit, einem gewerblichen Grundstückshandel oder aus Land- und Forstwirtschaft. Auch umsatzsteuerpflichtige Einnahmen (wie z. B. bei Gewerbeobjekten oder bestimmten Photovoltaikanlagen) schließen eine Beratung aus.

Die Ausnahme:
Nebenberufliche Einnahmen aus einer Übungsleitertätigkeit (bis 3.000 €) oder einem Ehrenamt (bis 840 €) sind vollkommen unschädlich. Solange diese innerhalb der gesetzlichen Freibeträge liegen, dürfen wir Sie uneingeschränkt beraten.

Detaillierte Beratungsbefugnis

Wir sind gesetzlich dazu berechtigt, Sie zu beraten, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG erzielen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Renten und Versorgungsbezüge
  • Unterhaltsleistungen
  • Leistungen aus gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester- oder Basisrenten)
Zusätzliche Nebeneinnahmen ohne Begrenzung

Zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen (wie Zinsen und Dividenden) sowie aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Grundstücks- oder Wertpapierverkäufe) betreuen wir für Sie vollkommen unbegrenzt. Für diese Bereiche gelten für Lohnsteuerhilfevereine keine starren Höchstgrenzen mehr.

Umfang unserer Steuerhilfe

Unsere gesetzliche Beratungsbefugnis im Rahmen einer Mitgliedschaft umfasst die ganzheitliche Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung sowie die Prüfung aller Zuschlagsteuern (wie dem Solidaritätszuschlag oder der Kirchensteuer). Soweit gesetzlich zulässig, unterstützen wir Sie darüber hinaus bei:

  • Kinderbetreuungskosten und dem Familienleistungsausgleich (Kindergeld / Kinderfreibetrag)
  • Haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
  • Anträgen auf Wohnungsbauprämie sowie Arbeitnehmersparzulagen
  • Der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen und der Zulagen-Günstigerprüfung („Riester-Rente“)
Auch bei Arbeitslosigkeit

Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin von uns beraten werden (§ 4 Nr. 11 Satz 4 StBerG).

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