Lohnsteuerhilfeverein Kosten Tabelle 2025 – Was kostet die Mitgliedschaft bei uns?

Für viele Angestellte, Rentner oder Studierende stellt sich jährlich die Frage: Lohnt sich der Beitritt zu unserem Steuerverein In den Höfen e. V. – und wie hoch sind die Lohnsteuerhilfe Kosten wirklich? Die Steuererklärung wird durch neue Regelungen wie Homeoffice-Pauschalen, Kinderfreibeträge und Werbungskosten komplexer.

Eine Mitgliedschaft bei uns kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Beitragshöhen 2025 gestalten und ob sich der Lohnsteuerhilfeverein Beitrag für Sie lohnt.

Hand mit Geld - Lohnsteuerhilfeverein Kosten

Mitgliedsbeitrag im Steuerhilfeverein: So wird er berechnet

Die Berechnung der Lohnsteuerhilfeverein Gebühren erfolgt bei uns sozial gestaffelt – je nach Ihrer Gesamteinnahme im Jahr. Hinzu kommt im Jahr des Beitritts eine einmalige Aufnahmegebühr. Diese beträgt einmalig 12 € (brutto). Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird die Aufnahmegebühr nur einmalig erhoben.
Beispiel: Wer jährlich 35.000 € brutto verdient, zahlt einen Lohnsteuerhilfeverein
Mitgliedsbeitrag von 140 € im Jahr – inklusive Steuererklärung, Beratung und Rückfragen zum Steuerbescheid.
Mehr zu den Leistungen finden Sie hier: Unsere Leistungen bei lohi-idh

Übrigens: Die Steuererklärung ist bei uns inklusive – es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Erstellung. Nur bei besonders aufwändigen oder rückwirkenden Fällen können Zusatzgebühren entstehen.

Unsere Beitragshöhen im Überblick

Hier finden Sie unsere offiziellen Beiträge für 2025. Die folgende Lohnsteuerhilfeverein Kosten Tabelle bietet Ihnen eine transparente Übersicht über unsere Beitragshöhen – abhängig vom Einkommen.

 

Beitragsklasse Bruttoeinnahmen im Jahr Jahresmitgliedsbeitrag (brutto)
1 bis 12.000 € 45 €
2 12.001 € bis 20.000 € 80 €
3 20.001 € bis 30.000 € 110 €
4 30.001 € bis 40.000 € 140 €
5 40.001 € bis 50.000 € 170 €
6 50.001 € bis 60.000 € 195 €
7 60.001 € bis 70.000 € 220 €
8 70.001 € bis 80.000 € 245 €
9 80.001 € bis 90.000 € 270 €
10 90.001 € bis 100.000 € 295 €
11 100.001 € bis 140.000 € 350 €
12 140.001 € bis 180.000 € 370 €
13 ab 180.001 € 410 €

Zur Bemessungsgrundlage gehören Einnahmen aus:

1. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, § 19 EStG (Bruttoarbeitslöhne),
2. sonstigen Einkünfte, § 22 EStG (z. B. Renten, Versorgungsbezüge, private Veräußerungsgeschäfte),
3. Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Einnahmen, die einem Progressionsvorbehalt unterliegen, § 32b EStG (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld- und Elterngeldleistungen),
4. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
5. Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
6. Einkünften aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, § 180 Abs.1 Nr.2a AO (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücks- und Erbengemeinschaften).

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 6. genannten Einnahmen zusammengerechnet. Bei einer Änderung der derzeit geltenden Mehrwertsteuer von 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeiträge entsprechend. Vom Mitgliedsbeitrag sind sämtliche Leistungen umfasst. Eine Beratung ist den Lohnsteuerhilfevereinen nur im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis erlaubt.

Kosten Lohnsteuerhilfeverein und der Steuerberater das gleiche?
Was rechnet sich mehr?

Viele suchen online nach“ Kosten Lohnsteuerhilfeverein „um sich einen ersten
Überblick zu verschaffen. Wir als Lohnsteuerverein In den Höfen e. V. bieten dir
faire Mitgliedsbeiträge in Form einer sozial gestaffelten Mitgliedschaft mit Pauschalbeträgen. Für Arbeitnehmer, Rentner, Studierende oder Azubis mit nichtselbstständigen Einkünften (gemäß § 4 Nr. 11 StBerG) ist das eine kosteneffiziente Alternative mit persönlicher Betreuung.

Ein Steuerberater rechnet seine Leistungen in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Schon einfache Steuererklärungen können dabei schnell zwischen 300 und 500 € kosten – komplexere Fälle sogar deutlich mehr.

Ein großer Vorteil: Sie erhalten bei uns ganzjährig Unterstützung – nicht nur bei der Steuererklärung, sondern auch bei Themen wie Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen, Altersvorsorgezulagen oder dem Familienleistungsausgleich. All diese Themen sind in unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis enthalten.

Fazit: Wer keine selbstständigen Einkünfte hat, ist bei uns nicht nur günstiger, sondern auch persönlicher beraten – mit transparenter Preisgestaltung.

Digitale Steuerlösungen vs. persönliche Beratung – Der Vergleich

Steuer-Apps erfreuen sich wachsender Beliebtheit: Sie sind modern, unkompliziert und günstig. Für einfache Fälle und technikaffine Nutzer sind sie eine denkbare Lösung – vor allem, wenn man keine Rückfragen hat.

Doch sie stoßen schnell an Grenzen: Keine individuelle Prüfung, kein Einspruchsverfahren, keine Rücksprache mit dem Finanzamt – und oft kein Verständnis für Sonderfälle. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert (z. B. Renteneintritt, Elternzeit, Jobwechsel), stößt der Algorithmus an seine Grenzen.

Wir bieten Ihnen hingegen persönliche Ansprechpartner, die auf Ihre individuelle Lebenssituation eingehen. Besonders hilfreich: Sie können sich auch dann beraten lassen, wenn Sie arbeitslos geworden sind – das ist bei uns gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Zudem haben Sie echte Ansprechpartner – keine Chatbots oder Auto-Antworten.

Wenn Sie z. B. als Rentner wissen möchtest, was Sie steuerlich absetzen können, ist der persönliche Kontakt in unseren Beratungsstellen durch nichts zu ersetzen.

Digitale Steuerlösungen vs. persönliche Beratung

Fazit: Für wen lohnt sich die Mitgliedschaft?

Unsere Mitgliedschaft lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer, Rentner, Azubis und Studierenden. Der Beitrag im Lohnsteuerhilfeverein ist sozial gestaffelt, fair, steuerlich absetzbar und sorgt für Sicherheit und Zeitersparnis bei der Steuererklärung.

Ein zusätzlicher Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst um Fristen kümmern – wir erinnern Sie rechtzeitig. Die wichtigsten Infos zur Steuerfrist 2024 und zur Abgabe Ihrer Steuererklärung finden Sie auf unserer Website.

Häufige Fragen zur Lohnsteuerhilfe (FAQ)

Was kostet die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein?

Die Steuererklärung ist inklusive im Beitrag vollständig enthalten.

Kann man die Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein absetzen?

Ja, sie zählen zu den Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden.

Was kostet der Lohnsteuerhilfeverein in Berlin?

Bei uns starten die Beiträge bereits ab 45 € pro Jahr – abhängig von Ihrer Bruttoeinnahme.

Ist der Lohnsteuerhilfeverein günstiger als ein Steuerberater?

Ja – besonders bei einfachen Steuerfällen bieten wir ein günstigeres Gesamtpaket.

Beratungsstelle Tempelhof

Manfred-von-Richthofen-Straße 15 12101 Berlin
[email protected]
030 76 23 55 41

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 09:00-17:30 Uhr
Fr: 09:00-13:00 Uhr

Beratungsstelle Friedrichshain

Mühsamstraße 43
10249 Berlin
[email protected]
030 23 906195

Öffnungszeiten:
Di-Do: 09:00-17:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

ZVL Lohnsteuerhilfe Zertifikat